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    Aufstehen, damit der Sonntag Sonntag bleibt

    Auszüge aus einer Rede zum Tag der Arbeit (DGB) am 1.5.2014 in Herborn 

    Von Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN

    Vor mehr als 60 Jahren, am 1. Mai 1950, präsentierte der DGB ein Plakat, auf dem ein Kind mit gestrecktem Zeigefinger unmissverständlich erklärte: „Samstags gehört Vati mir!“

    Damals ging es den Gewerkschaften um den arbeitsfreien Samstag und um die Einführung der Fünf-Tage-Woche. Heute ist der Samstag wieder nahezu zum Regelarbeitstag geworden. Und wenn die Zeichen nicht trügen, ist nach dem Samstag der Sonntag an der Reihe. Die Sonntagsarbeit hat deutlich zugenommen. Mehr als jede vierte Arbeitnehmerin bzw. jeder vierte Arbeitnehmer muss inzwischen auch sonntags arbeiten. Von 1993 bis 2008, also innerhalb von 15 Jahren, hat die Sonntagsarbeit ungefähr um die Hälfte zugenommen. Wir stehen vor der „Sieben-Tage-die-Woche-rund-um-die-Uhr-Arbeitsgesellschaft“.

    Stimmt doch gar nicht, werden die Befürworter der Sonntagsarbeit einwenden. Es sei doch im wesentlichen bei der Fünf-Tage-Woche geblieben, nur dass eben das freie Wochenende nicht mehr zum Standard gehöre. An welchen Tagen man nun frei habe - das sei doch völlig gleichgültig.

    Es nutzt gar nichts, wenn z.B. die Kinder am Sonntag frei haben, die Mutter am Montag und der Vater vielleicht am Mittwoch. Das ist nicht gleichgültig, das ist familienfeindlich. Gleiches gilt für den Freundeskreis. Und das gilt erst recht für Alleinerziehende, die dann nicht nur selbst auf gemeinsame Freizeit mit ihrem Kind verzichten müssen, sondern zusätzlich noch dessen Betreuung zu organisieren haben. (Und in manchen Gegenden wird dadurch neue Sonntagsarbeit in Betreuungseinrichtungen nötig). Auch für Kultur, Freizeit und Sport ist es nicht gleichgültig, wann wir einen freien Tag haben. Viele Sportvereine berichten, dass es immer weniger Erwachsene gibt, die ihre Kinder am Wochenende zu Turnieren oder Fußballspielen fahren können, weil sie arbeiten müssen. Wir brauchen einen gemeinsamen freien Tag. Und das kann – auch aufgrund unserer Tradition - nur der Sonntag sein.

    Es im Jahr 321. Damals hat der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum arbeitsfreien Tag erklärt: „Alle Stadtbewohner, alle Richter, alle Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen“, heißt es in dem Dekret. Damit nahm er die jüdisch-christliche Tradition des Ruhetags auf. „Du sollst den Feiertag heiligen“ – heißt es im 3. Gebot, denn Gott selbst ruhte nach der Erschaffung der Welt am 7. Tag und segnete diesen Tag.

    Die Erklärung des arbeitsfreien Sonntag durch Kaiser Konstantins 321 markiert den Beginn des staatlichen Sonntagsschutzes und hat den Sonntag in unserem Kulturkreis maßgeblich geprägt. Seitdem ist der Sonntag fast durchgängig ein arbeitsfreier Tag.

    Ich betone „fast“. Denn im 19. Jahrhundert mit Beginn der Industrialisierung wurde der Sonntagsschutz schrittweise ausgehöhlt. Sonntagsarbeit wurde allmählich wieder die Regel. Die Innere Mission – das ist der Vorläufer unserer Diakonie - hatte in ihrer ersten Denkschrift aus dem Jahr 1854 die Wiedereinführung des arbeitsfreien Sonntags gefordert. Es dauerte fast 40 Jahre, bis 1891, als mit dem Arbeiterschutzgesetz auch die Sonntagsruhe wieder eingeführt wurde. Das zeigt: der gesetzlich geschützte freie Sonntag ist kein Gesetz allein für die Kirchen. Der freie Sonntag ist vielmehr Teil der Sozialgesetzgebung und damit Teil der sozialstaatlichen Entwicklung in Deutschland. Dass der Sonntag wieder unter Schutz gestellt wurde, ist einem damals ungewöhnlichen Bündnis zu verdanken. Kirchen und Arbeiterbewegung hatten gemeinsam für den arbeitsfreien Sonntag gekämpft. Für sich allein hätten wohl weder die Kirchen noch die Arbeiterbewegung die Wiederherstellung der Sonntagsruhe erreichen können.

    Denn die Sonntagsarbeit hatte prominente und einflussreiche Fürsprecher. Bismarck gehörte dazu. Er argumentierte im Wesentlichen genauso wie heute die Befürworter der Sonntagsarbeit: die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sei ohne Sonntagsarbeit gefährdet.  Dass Kirchen und Gewerkschaften beim Sonntagsschutz an einem Strang ziehen, das hat mit zwei Formulierungen Eingang in unsere Verfassung gefunden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“. Tage der Arbeitsruhe – das entspricht der gewerkschaftlichen Forderung; die heute etwas veraltet klingende seelische Erhebung dem kirchlichen Anliegen.

    Ich betone dieses Bündnis für den Sonntagsschutz deshalb ausdrücklich, weil es seit 2010 ein neues Bündnis in Hessen gibt, die Allianz für den freien Sonntag, die von den Kirchen und Gewerkschaften gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen getragen wird.

    Ich bin nicht nur überzeugt, dass der freie Sonntag eine so breite Allianz verdient hat. Ich bin auch davon überzeugt, dass es nur gemeinsam gelingen kann, den Sonntag als freien Tag zu retten bzw. zurückzugewinnen.

    Dazu gehört es m.E. auch, das eigene Kauf-Verhalten kritisch zu hinterfragen. Ist es tatsächlich notwendig, dass ich sonntags shoppen gehe und damit Sonntagsarbeit Vorschub leiste? Ist es in Ordnung, wenn ich am Sonntag frische Brötchen kaufe? Nein, niemand will eine Spaßbremse sein. Aber es tut uns gut, uns vor Augen zu führen: Bevor ich in ein solches Brötchen beißen kann, müssen andere am Sonntag dafür arbeiten – backen, ausfahren, verkaufen. Bei einer Veranstaltung der Bundes-Allianz für den freien Sonntag in München sagte ein Gewerkschaftsvertreter: „Wir sollten nur zu den Zeiten einkaufen gehen, zu denen wir selbst arbeiten wollen.“ Ich finde, er hat Recht! Natürlich gibt es Sonntagsarbeit, die wichtig ist. Etwa in den Krankenhäusern, bei den Pflegediensten, bei Polizei und Feuerwehr. Doch wir sollten genau prüfen: welche Sonntagsarbeit ist gesellschaftlich notwendig und welche nicht? Sonntags Bier brauen oder Speiseeis herstellen zu können, wie es das Land Hessen in der Bedarfsgewerbeverordnung geregelt hatte, halte ich für nicht notwendig. Ich bin froh, dass die Klage von Verdi und zwei evangelischen Dekanaten Erfolg hatte und diese Verordnung verändert wurde.

    Auf meine Initiative hin hatten die Ev. Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Sonntagsschutzbericht gefordert. Dem hatte sich auch der DGB angeschlossen. Zwar wurde die Forderung im Hessischen Landtag eingebracht, sie fand aber keine Zustimmung. Es sei zu viel Bürokratieaufwand, war zu hören. Mich hat das erstaunt, zumal ich mich manchmal wundere, was alles statistisch erhoben wird. Und ich frage mich – wäre es nicht wichtig zu wissen: Wie viele Menschen müssen in Hessen am Sonntag gelegentlich oder regelmäßig arbeiten? Wie oft und wie viele Geschäfte sind am Sonntag geöffnet? Wie viele Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit in welchen Branchen und für welche Firmen gibt es? Wie oft werden rund um die Uhr laufende Maschinen höher geachtet als gemeinsame Auszeiten für die Mitarbeitenden? Und welche Rolle spielt der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Bundesländern?

    Das ist die zweite Forderung zum Sonntagsschutz: eine bundeseinheitliche Regelung! Es kann nicht sein, dass es ein wirtschaftlicher Standortvorteil ist, wenn das eine Bundesland einen Sonntag mehr Ladenöffnungen zulässt als ein anderes. Mit dem Sonntag sollte keine innerdeutsche Konkurrenz zwischen Bundesländern möglich sein. Deshalb sollte nur eine Bedarfsgewerbeverordnung, die Ausnahmen regelt, für ganz Deutschland gelten und für den Sonntagsschutz grundsätzlich der Bund, nicht die Länder zuständig sein! Der Sonntagsschutz ist schließlich im Grundgesetz verankert!

    Bei den Partnern der Allianz für den freien Sonntag mag es unterschiedliche Begründungen geben, warum sie für den freien Sonntag eintreten. Für Christinnen und Christen ist und bleibt der Sonntag ein Geschenk des Himmels. Im Kalender war übrigens der Sonntag in Deutschland bis 1976 der erste Tag der Woche (in Amerika ist das bis heute so). Damit sollte daran erinnert werden, dass der Mensch sein Lebensrecht, seine Würde nicht erst erarbeiten oder verdienen muss. Der Sonntag ist nicht die Belohnung für die Arbeit. Der Sonntag ist geschenkt. Der Mensch darf sein und spüren: er hat Würde, ohne dass er sie durch Leistung beweisen muss oder kann. Dafür steht der freie Sonntag, für die Würde des Menschen. Und es ist eine wunderbare Erfahrung, diesen Sonntag mit einem Gottesdienst zu beginnen.

    Doch gemeinsam ist allen Sonntagschützern, dass wir diesen freien Tag um der Menschen willen benötigen. Dazu passt auch das Motto der heutigen Kundgebung: „Menschen gehen vor“! Dazu ein Beispiel: Im Jahr 2010 hatte fast jeder zehnte Fehltag am Arbeitsplatz eine seelische Ursache. Das ist innerhalb von zehn Jahren eine Steigerung um sage und schreibe 80 Prozent. Psychische Erkrankungen sind seit 2012 der zweithäufigste Grund für Fehltage am Arbeitsplatz. Noch krasser ist der Anstieg der Fehltage durch den Erschöpfungszustand Burn-out. 2004 gab es lediglich 4,6 Krankheitstage durch Burnout je 1000 Krankenversicherte. Im Jahr 2012 waren es bereits 87,5 Krankheitstage. Das ist eine Steigerung um 2000 Prozent in acht Jahren. Solche Zahlen sollten uns aufrütteln.

    Sicher ist die Ursache von Burn-out nicht allein die zunehmende Sonntagsarbeit. Aber sie gehört mit in das Umfeld der vielfältigen Belastungen von Menschen und der Entgrenzung von Arbeit in das Privatleben hinein. Wer derart erschöpft ist, wer derart ausgebrannt ist, zahlt persönlich einen sehr hohen Preis. Und letztlich auch die Gesellschaft: Burnout verursacht in der Europäischen Union jährlich Folgekosten in Höhe von 20 Milliarden Euro. Und selbst wenn die Folgekosten nicht erheblich wären, müssten wir um der Menschen willen fragen: Was für eine Beschleunigung können und wollen wir uns eigentlich leisten? Auch auf europäischer Ebene ist der Einsatz für den freien Sonntag wichtig. Deshalb wurden alle EU-Parlamentarier von der Allianz für den freien Sonntag angeschrieben und gebeten, sich selbst einem Aufruf anzuschließen und sich zu verpflichten, für den freien Sonntag und für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der EU-Gesetzgebung einzutreten.

    Also: lassen Sie uns gemeinsam für den arbeitsfreien Sonntag kämpfen. Für einen Sonntag, der nicht durch Erwerbsarbeit ausgehöhlt wird, sondern Schutz genießt: in ganz Deutschland und in Europa.  

    „Menschen gehen vor.“ Wir brauchen die Pause, wir brauchen die Ruhe, wir brauchen die Besinnung. Dafür brauchen wir den Sonntag! Ohne Sonntage gäbe es nur noch Werktage!

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